Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann müssen Sie nur noch die folgenden Bedingungen erfüllen:

Wir können Sie aufnehmen, wenn Sie ...
  • das 19. Lebensjahr – bei abgeschlossener Berufsausbildung das 21. Lebensjahr – noch nicht vollendet, und

  • entweder die Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe erreicht haben

  • oder einen Mittleren Abschluss mit folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
    – durchschnittlich besser als befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und einer Naturwissenschaft (mindestens 2,75 im Durchschnitt)
    – außerdem durchschnittlich besser als befriedigende Leistungen in den übrigen verbindlichen Fächern (besser als 3,0 im Durchschnitt)
    – Eignungsprognose der abgebenden Schulen hinsichtlich Ihres bisherigen Leistungsvermögens und Ihres Arbeitsverhaltens.
  • oder einen qualifizierenden Mittleren Abschluss mit folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
    – durchschnittlich befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik (mindestens 3,0)
    – außerdem durchschnittlich befriedigende Leistungen in den übrigen verbindlichen Fächern (mindestens 3,0)