Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann müssen Sie nur noch die folgenden Bedingungen erfüllen:
Wir können Sie aufnehmen, wenn Sie ...
- das 19. Lebensjahr – bei abgeschlossener Berufsausbildung das 21. Lebensjahr – noch nicht vollendet, und
- entweder die Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe erreicht haben
- oder einen Mittleren Abschluss mit folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
– durchschnittlich besser als befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und einer Naturwissenschaft (mindestens 2,75 im Durchschnitt)
– außerdem durchschnittlich besser als befriedigende Leistungen in den übrigen verbindlichen Fächern (besser als 3,0 im Durchschnitt)
– Eignungsprognose der abgebenden Schulen hinsichtlich Ihres bisherigen Leistungsvermögens und Ihres Arbeitsverhaltens. -
oder einen qualifizierenden Mittleren Abschluss mit folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
– durchschnittlich befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik (mindestens 3,0)
– außerdem durchschnittlich befriedigende Leistungen in den übrigen verbindlichen Fächern (mindestens 3,0)